Eigenanteil für Schulbücher

Eigenanteil für Schulbücher

Informationen und Antragstellung zum Eigenanteil für Schulbücher

Mit zwei Urteilen vom 08.05.2019 (B 14 AS 13/18 R und B 14 AS 6/18 R) hat das BSG entschieden, dass Kosten für Schulbücher, die Schüler mangels Lernmittelfreiheit selbst kaufen müssen, durch das Jobcenter als Härtefallmehrbedarf nach § 21 Abs. 6 SGB II zu übernehmen sind. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW stuft auch den in NRW von den Schüler/innen zu tragenden Eigenanteil als Härtefallmehrbedarf nach § 21 Abs. 6 SGB II ein.

Ab sofort können Sie wegen der Aufwendungen für den Eigenanteil für Schulbücher einen Mehrbedarf nach § 21 Abs. 6 SGB II beantragen.

Und so geht's:

  • Beiliegendes Antragsformular >> vollständig ausfüllen und unterschreiben.
  • Nachweis über die Höhe des gezahlten / geforderten Eigenanteils für die Schulbücher für die besuchte Klasse / Schule beifügen.
  • Bitte reichen Sie die Unterlagen gesammelt persönlich bei Ihrer Ansprechperson oder auf dem Postweg bei der KJC Hamm AöR ein. Gerne können Sie hierzu auch die Hausbriefkästen an den Standorten des Kommunalen Jobcenters Hamm nutzen.