Leistungen zum Lebensunterhalt
Wer hat Anspruch auf Bürgergeld (vorher Arbeitslosengeld II)?
Bürgergeld (vorher Arbeitslosengeld II) können grundsätzlich alle erwerbsfähigen Leistungsberechtigten erhalten, die das 15. Lebensjahr vollendet und das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Maßgeblich für die Bewilligung von Bürgergeld-Leistungen ist die vorliegende und dem Jobcenter nachgewiesene Hilfebedürftigkeit. Ebenso haben Angehörige möglicherweise einen Leistungsanspruch, wenn sie mit dem Antragsteller in einer Bedarfsgemeinschaft leben.
Wie hoch ist der Regelbedarf beim Bürgergeld (vorher ALG II) ab 01. Januar 2025?
| Bedarf | 2025 |
| Regelbedarf für Alleinstehende / Alleinerziehende | 563 Euro |
| Volljährige Partner innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft | 506 Euro |
| Volljährige ohne eigenen Haushalt, die nicht Partner sind 18 bis unter 25 Jahre | 451 Euro |
| Personen von 15 bis unter 25 Jahren, die ohne Zusicherung des Jobcenters umziehen | 451 Euro |
| Kinder 14 bis unter 18 Jahre | 471 Euro |
| Kinder von 6 bis unter 14 Jahre | 390 Euro |
| Kinder 0 bis 5 Jahre | 357 Euro |
