Leistungen zum Lebensunterhalt
Wer hat Anspruch auf Arbeitslosengeld II?
Arbeitslosengeld II können grundsätzlich alle erwerbsfähigen Leistungsberechtigten erhalten, die das 15. Lebensjahr vollendet und das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Maßgeblich für die Bewilligung von ALG II-Leistungen ist die vorliegende und dem Jobcenter nachgewiesene Hilfebedürftigkeit. Ebenso haben Angehörige möglicherweise einen Leistungsanspruch, wenn sie mit dem Antragsteller in einer Bedarfsgemeinschaft leben.
Wie hoch ist der Regelbedarf beim Arbeitslosengeld II ab 01. Januar 2022?
Bedarf | 2022 |
Regelbedarf für Alleinstehende / Alleinerziehende | 449 Euro |
Volljährige Partner innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft | 404 Euro |
Erwachsene Behinderte in stationären Einrichtungen | 360 Euro |
Kinder 14 bis unter 18 Jahre | 376 Euro |
RL für Kinder von 6 bis unter 14 Jahre | 311 Euro |
Kinder 0 bis 5 Jahre | 285 Euro |
Junge Erwachsene ab 18 Jahren, die noch keine 25 Jahre alt sind und bei ihren Eltern wohnen, erhalten 360 Euro. Dies gilt auch für junge Menschen zwischen 15 und 25 Jahren, die ohne vorherige Zustimmung des Kommunalen Jobcenters in eine eigene Wohnung umgezogen sind.