Leistungen zum Lebensunterhalt

Leistungen zum Lebensunterhalt

Wer hat Anspruch auf Grundsicherungsgeld (vorher Bürgergeld)?

Grundsicherungsgeld können grundsätzlich alle erwerbsfähigen Leistungsberechtigten erhalten, die das 15. Lebensjahr vollendet und das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Maßgeblich für die Bewilligung von Grundsicherungsgeld ist die vorliegende und dem Jobcenter nachgewiesene Hilfebedürftigkeit. Ebenso haben Angehörige möglicherweise einen Leistungsanspruch, wenn sie mit dem Antragsteller in einer Bedarfsgemeinschaft leben.

Wie hoch ist der Regelbedarf beim Grundsicherungsgeld?

Bedarf 2026
Regelbedarf für Alleinstehende / Alleinerziehende 563 Euro
Volljährige Partner innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft 506 Euro
Volljährige ohne eigenen Haushalt, die nicht Partner sind 18 bis unter 25 Jahre 451 Euro
Personen von 15 bis unter 25 Jahren, die ohne Zusicherung des Jobcenters umziehen 451 Euro
Kinder 14 bis unter 18 Jahre 471 Euro
Kinder von 6 bis unter 14 Jahre 390 Euro
Kinder 0 bis 5 Jahre 357 Euro