Erstattung von Kosten für Attest über Masernschutzimpfung

Erstattung von Kosten für Attest über Masernschutzimpfung

Attest über Masernschutzimpfung

Der Rat der Stadt Hamm hat beschlossen, dass sich Empfängerinnen und Empfänger von Sozialleistungen in der Stadt Hamm die Attestgebühren für den Nachweis der Masernimpfung bzw. den Immunstatus zur Einschulung ihrer Kinder erstatten lassen können.

Was ist zu tun?

Sie lassen sich die Masernschutzimpfung Ihrer Kinder bzw. deren Immunstatus von Ihrem Hausarzt attestieren. Anschließend werfen Sie die Rechnung ihres Hausarztes für das Attest sowie die Kopie des Attestes in einen der Hausbriefkästen des Kommunalen Jobcenters (für Kund/innen des Kommunalen Jobcenters) oder der Stadt Hamm (für alle anderen Leistungsberechtigten) ein. Ein separater Antrag hierfür ist nicht erforderlich! Die Kosten für das Attest werden Ihnen dann zeitnah auf das uns bekannte Konto erstattet.

Wer kann sich die Attestkosten erstatten lassen?

Bürgerinnen und Bürger, die - Leistungen vom Kommunalen Jobcenter nach dem SGB II (Hartz IV) - Leistungen nach dem SGB XII vom Amt für Soziales, Wohnen und Pflege - Wohngeld vom Amt für Soziales, Wohnen und Pflege - Kinderzuschlag von der Familienkasse oder - Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (Personenkreis des § 2 und 3 AsylbLG) beziehen.