Leistungen zum Lebensunterhalt
Wer hat Anspruch auf Bürgergeld (vorher Arbeitslosengeld II)?
Bürgergeld (vorher Arbeitslosengeld II) können grundsätzlich alle erwerbsfähigen Leistungsberechtigten erhalten, die das 15. Lebensjahr vollendet und das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Maßgeblich für die Bewilligung von Bürgergeld-Leistungen ist die vorliegende und dem Jobcenter nachgewiesene Hilfebedürftigkeit. Ebenso haben Angehörige möglicherweise einen Leistungsanspruch, wenn sie mit dem Antragsteller in einer Bedarfsgemeinschaft leben.
Wie hoch ist der Regelbedarf beim Bürgergeld (vorher ALG II) ab 01. Januar 2023?
Bedarf | 2023 |
Regelbedarf für Alleinstehende / Alleinerziehende | 502 Euro (+ 53€) |
Volljährige Partner innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft | 451 Euro (+47€) |
Erwachsene Behinderte in stationären Einrichtungen | 402 Euro (+42€) |
Kinder 14 bis unter 18 Jahre | 420 Euro (+44€) |
RL für Kinder von 6 bis unter 14 Jahre | 348 Euro (+37€) |
Kinder 0 bis 5 Jahre | 318 Euro (+33€) |
Junge Erwachsene ab 18 Jahren, die noch keine 25 Jahre alt sind und bei ihren Eltern wohnen, erhalten 360 Euro. Dies gilt auch für junge Menschen zwischen 15 und 25 Jahren, die ohne vorherige Zustimmung des Kommunalen Jobcenters in eine eigene Wohnung umgezogen sind.