Kosten der Unterkunft

Kosten der Unterkunft

Wie hoch sind die angemessenen „Kosten der Unterkunft“ in Hamm?

Neben dem Regelbedarf erbringt das Kommunale Jobcenter Hamm für ALG II-Leistungsberechtigte auch Leistungen für Wohn- und Heizkosten. Die tatsächlichen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung werden vom Jobcenter übernommen, wenn diese angemessen sind.

Die Angemessenheit wird getrennt nach Kosten bewertet

  • für Miete und kalte Betriebskosten sowie
  • für Heiz- und Warmwasserkosten.

Die Richtwerte orientieren sich hierbei

  • an der Größe der Bedarfsgemeinschaft,
  • der Größe der beheizten Fläche und dem Heizenergieträger (Öl- oder Gasheizung oder Fernwärme)  
  • und der Art der Warmwasserversorgung.

Die so ermittelten Werte ergeben dann die jeweiligen, individuellen Obergrenzen - sowohl für die Miete als auch für Heizkosten. Bitte beachten Sie, dass wir an dieser Stelle zur besseren Verständlichkeit nur eine Kurzdarstellung gewählt haben. Weitere Umstände sind daher im Rahmen einer Einzelfallprüfung zu bewerten.

Hier finden Sie die aktuelle Arbeitshilfe des Kommunalen Jobcenters zu den Kosten der Unterkunft (PDF) >>

Kaltmiete

Hier finden Sie eine Übersicht der angemessenen Kaltmiete („Kaltmietprodukt“) – aufgeteilt nach der Haushalts- und Wohnungsgröße:

Klimabonus

Aus dem im Energieausweis angegebenen maximalen Energieverbrauch in kWh und der Energieart kann der Klimabonus pro m2 in der zutreffenden Stufe abgelesen werden. Dieser ist dann als Bonus auf die angemessene Kaltmiete aufzuschlagen. Bei der Ermittlung des Klimabonus ist von der angemessen Wohnungsgröße auszugehen, nicht von der tatsächlichen Wohnungsgröße.

Betriebskosten

Hier finden Sie eine Übersicht der angemessenen Betriebskosten („Produkt“) – aufgeteilt nach der Haushalts- und Wohnungsgröße:

Bruttokaltmiete

Die angemessene Bruttokaltmiete ist die Summe aus der angemessenen Kaltmiete und den Betriebskosten.

Bitte beachten Sie, dass eine Unterkunft als nicht angemessen gilt, wenn bei vorgegebener Größe der Haushaltsgemeinschaft der Betrag der angemessenen Bruttokaltmiete überschritten wird!

Heizkosten

Für Hamm ergeben sich - abhängig von der Heizungsart -  die folgenden Angemessenheitsgrenzen für die monatlichen Heizkosten.

Kosten für die Warmwasserbereitung

Wenn das Warmwasser durch eine Zentralheizung aufbereitet wird (nicht durch eine Gastherme oder einen Durchlauferhitzer!), kann zu dem reinen Heizkostenanteil ein personenbezogener Warmwasseranteil addiert werden. Die Angemessenheitsgrenze für den Warmwasseraufbereitungsbetrag ist in der folgenden Tabelle aufgeführt.