Antragstellung - Schritt für Schritt

Antragstellung - Schritt für Schritt

Sie möchten einen Antrag auf Bürgergeld (vorher ALG II-Leistungen) im Kommunalen Jobcenter stellen?

Wir erklären Ihnen Schritt für Schritt den Weg zu einer reibungslosen Antragstellung. Bitte beachten Sie, dass wir Ihren Antrag nur dann verbindlich und zeitnah bearbeiten können, wenn uns die benötigten Antragsunterlagen und Nachweise vollständig vorliegen!

Der Erstkontakt

Der Erstkontakt zum Hammer Jobcenter erfolgt grundsätzlich durch eine Vorsprache im Eingangsbereich beim Kundenservice des Kommunalen Jobcenters Hamm. Dieser findet an unserem Standort im Teichweg 1 in Hamm/ Bockum-Hövel statt. Hier erfassen wir die ersten persönlichen Daten. Zusätzlich erhalten Sie den Namen Ihres zukünftigen persönlichen Ansprechpartners in der Leistungsabteilung und eine schriftliche Information zu unseren offenen Sprechzeiten.

Die Antragsausgabe

Die Antragsausgabe erfolgt dann im Rahmen Ihrer Vorsprache bei der zuständigen Sachbearbeitung zu unseren offenen Sprechzeiten. Hierzu wird in einem persönlichen Gespräch der Grund Ihrer Antragstellung geklärt. Während dieses Gesprächs erfolgt ebenfalls die Erfassung aller Mitglieder Ihrer Bedarfsgemeinschaft.

Zusätzlich stellen wir in einer kurzen Vorabprüfung fest, ob Sie sogenannte vorrangige Leistungen, wie beispielsweise Trennungs- oder Kindesunterhalt, Kindergeld, Kinderzuschlag, Wohngeld, Unterhaltsvorschussleistungen, Berufsausbildungsbeihilfe, Arbeitslosengeld I, BaföG oder Rente in Anspruch nehmen können. Da der Gesetzgeber vorsieht, dass diese Leistungen Vorrang vor den ALG II-Leistungen haben, müssen Sie diese Leistungen auf jeden Fall vor der möglichen Gewährung von Arbeitslosengeld II beantragen, falls Sie grundsätzlich einen Anspruch darauf haben.

Danach wird Ihnen von Ihrer persönlichen Leistungssachbearbeitung der Antrag mit den notwendigen Anlagen ausgehändigt und ein Termin zur Antragsabgabe vereinbart. Sie erhalten nun das Einladungsschreiben zur Antragsabgabe und einen Liste mit den noch vorzulegenden Unterlagen.

Zum Abschluss dieses Gesprächs erhalten Sie in der Regel direkt einen beruflichen Klärungs-Termin beim Personalservice.

Der Klärungs-Termin beim Personalservice

Der Klärungs-Termin beim Personalservice findet bereits statt, während Sie noch die erforderlichen Antragsunterlagen ausfüllen und die dazugehörigen Nachweise beschaffen. Zentrale Themen dieses Termins sind Ihre beruflichen und persönlichen Möglichkeiten im Sinne einer zeitnahen Arbeitsaufnahme. Je nach Verlauf werden Ihnen zu diesem Termin bereits erste Stellenangebote ausgehändigt oder ein Kontakt zu dem für Sie passenden Betrieb bzw. zum Unternehmerservice des Jobcenters hergestellt.
Auch unser Bewerbercenter ist für Sie da, um Ihre Bewerbungsunterlagen kurzfristig aufzufrischen und Sie für anstehende Vorstellungsgespräche fit zu machen. Oder wir unterstützen Sie mit einem Profiling, um alle wichtigen beruflichen und persönlichen Daten aufzunehmen. Auf diese Art und Weise können wir eine solide Grundlage für die Stellenvermittlung oder für die passenden beruflichen Unterstützungsangebote schaffen.
Manchmal führt ein passgenaues Coaching oder die gezielte Teilnahme an entsprechenden (Qualifizierungs-)Projekten zum Ziel. Wir orientieren uns hierbei stets an Ihren Möglichkeiten und gehen von einer aktiven Zusammenarbeit aus.
Unsere Mitarbeitenden im Personalservice unterstützen Sie somit bereits während Ihrer Antragstellung nach Kräften, um gemeinsam mit Ihnen den richtigen, erfolgreichen und kürzesten Weg in den Job zu finden. Damit Sie und Ihre Familie ein selbstbestimmtes Leben  - unabhängig von staatlichen Leistungen - führen können.

Die Abgabe des Antrages auf SGB II-Leistungen

Die Abgabe des Antrages auf SGB II-Leistungen erfolgt nun zum in Ihrem Einladungsschreiben festgelegten Termin. Abweichungen vom vereinbarten Termin sind nach vorheriger Absprache mit der Sachbearbeitung durchaus möglich.
Während dieses Termins nimmt Ihre persönliche Leistungssachbearbeitung den ausgefüllten Antrag entgegen und ergänzt diesen gegebenenfalls. Die notwendigen Unterlagen und Belege, die Sie der ausgehändigten Liste entnommen haben, legen Sie dann vollständig in Kopie vor. Zu Anfertigung der Kopien können Sie das jobcentereigene Kopiercenter im Eingangsbereich kostenfrei nutzen.
Bei Vorlage aller für die Berechnung notwendigen Unterlagen kann vorab eine Prüfung der möglichen Leistungsansprüche erfolgen. An dieser Stelle wird auch geprüft, ob sie möglicherweise auf andere Leistungen zurückgreifen müssen.
Sie haben noch Fragen? Nun ist der passende Zeitpunkt, um offene Fragen zu stellen und mögliche Unklarheiten zu beseitigen. Abschließend erläutert Ihre Sachbearbeitung die weitere Vorgehensweise, zum Beispiel die Dauer der Antragsbearbeitung oder weist auf die Abgabe möglicherweise noch fehlender Unterlagen hin.

Die abschließende Bearbeitung Ihres Antrages auf SGB II-Leistungen

Die abschließende Bearbeitung Ihres Antrages auf SGB II-Leistungen erfolgt, wenn uns alle notwendigen Unterlagen und Nachweise vorliegen. Der entsprechende Bewilligungsbescheid geht Ihnen bei schlüssig nachgewiesener Hilfebedürftigkeit anschließend auf dem Postweg zu.
Bitte beachten Sie, dass Ihr Antrag bei nicht vollständig eingereichten Unterlagen abgelehnt werden kann!