Besonderheiten - Zuzug nach Hamm und unter 25jährige
Folgende Besonderheiten sind zu beachten:
Besonderheiten beim Zuzug nach Hamm
Sie möchten nach Hamm ziehen und erhalten bereits SGB II-Leistungen vom Jobcenter Ihres jetzigen Wohnortes?
In diesem Fall ist es zwingend notwendig, vor Ihrem Zuzug nach Hamm eine Zustimmung zum geplanten Umzug zu beantragen. Setzen Sie sich hierzu rechtzeitig mit der zuständigen Sachbearbeitung Ihres Jobcenters am derzeitigen Wohnort in Verbindung und beantragen dort die „Zustimmung zum Umzug“. Anschließend ist diese Zustimmung Ihrer Sachbearbeitung im Kommunalen Jobcenter Hamm vorzulegen.
Bitte beachten Sie, dass Ihr Jobcenter in jedem Fall einem Umzug vorher zustimmen muss!
Besonderheiten für unter 25jährige junge Erwachsene
Sie sind unter 25 Jahre alt, möchten den elterlichen Haushalt verlassen und in eine eigene Wohnung ziehen?
Aufgrund gesetzlicher Bestimmungen sind unter 25jährige junge Erwachsene grundsätzlich Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft der Eltern. Das bedeutet in der Regel, dass Sie als junger Mensch unter 25 Jahren keine eigene Wohnung vom Jobcenter finanziert bekommen.
In besonderen und begründeten Ausnahmefällen kann das Jobcenter dem Auszug in die eigene Wohnung zustimmen. Hierzu ist vorher ein klärendes Gespräch mit Ihrer Leistungssachbearbeitung notwendig, um die weitere Vorgehensweise abzustimmen.