Bildungs- und Teilhabepaket

Das Bildungs- und Teilhabepaket

Mit dem Bildungs- und Teilhabepaket haben Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mehr Chancen, an Bildung, Sport und Kultur teilzunehmen. Bedürftige junge Menschen in Hamm erhalten hierdurch die Möglichkeit, verstärkt Nachhilfeangebote und Mittagsverpflegung in Kindertagesstätten, Schule und Horten in Anspruch zu nehmen sowie an Ferienfreizeiten und dem städtischen Musik- und Sportangebot teilzunehmen.

Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets sind:

  • Übernahme der Mehraufwendungen für die Mittagsverpflegung in Kindertageseinrichtungen und Schulen
  • Übernahme der Kosten für Ausflüge und mehrtägige Fahrten in Kindertageseinrichtungen und Schulen
  • Übernahme der Kosten für eine außerschulische Lernförderung
  • Bezuschussung der Kosten für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben
  • Bezuschussung der Kosten für den Schulbedarf
  • Übernahme der Kosten für die Schülerbeförderung in Einzelfällen

Wer hat Anspruch?

Antragsberechtigt sind alle Familien mit Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen unter 18 bzw. 25 Jahren, die folgende Leistungen beziehen:

  •     Leistungen vom Kommunalen Jobcenter nach dem SGB II (Bürgergeld)     
  •     Leistungen nach dem SGB XII vom Amt für Soziales, Wohnen und Pflege     
  •     Wohngeld vom Amt für Soziales, Wohnen und Pflege     
  •     Kinderzuschlag von der Familienkasse     
  •     Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (Personenkreis des § 2 und 3 AsylbLG)

Wo ist der Antrag zu stellen?

Die Leistung wird auf Antrag erbracht. Sofern Sie Leistungen vom Kommunalen Jobcenter erhalten, können Sie den Antrag dort bei Ihrem jeweiligen Sachbearbeiter stellen.
Erhalten Sie Leistungen vom Amt für Soziales, Wohnen und Pflege, von der Familienkasse oder dem Amt für Soziale Integration ist der Antrag im Amt für Soziales, Wohnen und Pflege, Gustav-Heinemann-Str. 10, 59065 Hamm zu stellen.

Ab wann kann der Anspruch bestehen?

Das Bildungspaket trat am 30.03.2011 in Kraft und wurde rückwirkend zum 01.01.2011 wirksam.

Für Kinderzuschlags- und Wohngeldempfänger ist eine Rückwirkung des Antrags für einen Zeitraum von höchstens 12 Monaten möglich, sofern Sie Nachweise über tatsächlich entstandene Kosten vorlegen können.

Die Leistungen werden in der Regel vom Beginn des Monats an gewährt, in dem die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind.


Kontakt

Kommunales Jobcenter Hamm AöR
Bildungs- und Teilhabepaket
Lydia Schillner
Bismarckstraße 1
59065 Hamm

Tel.: 02381/17-7850

E-Mail: schillnerl@stadt.hamm.de